Rechtmäßige Nutzung & Einwilligung

Hoverwatch ist eine Überwachungssoftware für Eltern und Arbeitgeber. Sie ist für eine transparente, auf Einwilligung beruhende Überwachung konzipiert – nicht für heimliche Überwachung. Auf dieser Seite wird in einfachen Worten erläutert, für wen Hoverwatch gedacht ist und wie Sie es rechtmäßig nutzen. Sie ergänzt unseren EULA, unsere Richtlinie zur akzeptablen Nutzung und unsere Nutzungsbedingungen.

Für wen Hoverwatch gedacht ist

  • Eltern und gesetzliche Vormünder, die dazu beitragen möchten, ihre minderjährigen Kinder (unter 18 Jahren) online zu schützen.
  • Arbeitgeber, die unternehmenseigene Geräte überwachen müssen, sofern die Mitarbeiter darüber informiert wurden, dass das Gerät überwacht wird.
  • Geräteeigentümer, die ein Gerät überwachen oder orten, das sie persönlich besitzen.

Die goldene Regel: Eigentum oder Berechtigung – und einen Hinweis geben

Installieren Sie Hoverwatch nur auf einem Gerät, das Sie besitzen oder zu dessen Überwachung Sie gesetzlich berechtigt sind, und informieren Sie die Person, die das Gerät nutzt, darüber, dass die Überwachung aktiv ist. Bei einem erwachsenen Nutzer müssen Sie dessen Kenntnis und Einwilligung haben. Jemanden heimlich und ohne das Recht dazu zu überwachen, kann eine schwere Straftat sein.

Für Eltern

Eltern haben im Allgemeinen das Recht, die Geräte ihrer eigenen minderjährigen Kinder zu überwachen. Wir empfehlen ein offenes Gespräch über Online-Sicherheit anstelle einer heimlichen Überwachung – das schafft Vertrauen und funktioniert in der Regel besser. Viele Regionen schreiben zudem gesetzlich vor, dass der Gerätenutzer benachrichtigt werden muss, prüfen Sie also stets Ihre örtlichen Vorschriften.

Für Arbeitgeber

Arbeitgeber dürfen im Allgemeinen Geräte überwachen, die dem Unternehmen gehören, sofern die Mitarbeiter informiert sind. Bewährte Vorgehensweise ist:

  • Verwenden Sie Hoverwatch nur auf unternehmenseigenen Geräten, nicht auf den privaten Telefonen der Mitarbeiter.
  • Nehmen Sie die Überwachung in Ihr Mitarbeiterhandbuch, Ihre IT-Nutzungsrichtlinie oder den Arbeitsvertrag auf.
  • Benachrichtigen Sie die Mitarbeiter, bevor die Überwachung beginnt, und holen Sie, wo erforderlich, eine schriftliche Bestätigung ein.
  • Vergewissern Sie sich, was in Ihrer Rechtsordnung zulässig ist – einige Regionen verlangen eine ausdrückliche schriftliche Einwilligung.

Wofür Hoverwatch NICHT gedacht ist

Verwenden Sie Hoverwatch nicht, um einen Ehepartner, Partner oder eine andere erwachsene Person ohne deren Kenntnis und Einwilligung zu überwachen, um jemanden zu verfolgen (Stalking) oder zu belästigen, oder auf einem Gerät, das Sie nicht besitzen und zu dessen Überwachung Sie nicht berechtigt sind. Diese Nutzungen sind durch unsere Richtlinie zur akzeptablen Nutzung verboten und können gegen das Gesetz verstoßen.

Gesetze sind unterschiedlich – und Sie tragen die Verantwortung

Die Überwachungsgesetze unterscheiden sich je nach Land, Bundesstaat und Region. Sie sind dafür verantwortlich, sicherzustellen, dass Ihre Nutzung dort, wo Sie leben, rechtmäßig ist. Hoverwatch stellt ausschließlich die Software bereit und leistet keine Rechtsberatung; wenn Sie unsicher sind, ob Ihre beabsichtigte Nutzung zulässig ist, konsultieren Sie bitte vor der Installation einen qualifizierten Rechtsanwalt.

Benötigen Sie Hilfe?

Wenn Sie Fragen zur rechtmäßigen Nutzung von Hoverwatch haben, kontaktieren Sie uns unter https://support.hoverwatch.com. Wenn Sie glauben, dass Überwachungssoftware gegen Sie missbräuchlich eingesetzt wird, und Sie sich in unmittelbarer Gefahr befinden, wenden Sie sich an Ihren örtlichen Notdienst.