Richtlinie zur akzeptablen Nutzung

Zuletzt geändert: 2. Juni 2026.

Diese Richtlinie zur akzeptablen Nutzung (die „Richtlinie“) legt fest, was Sie mit der Überwachungssoftware und den Diensten von Hoverwatch tun dürfen und was nicht. Sie ist Bestandteil unserer Nutzungsbedingungen und unseres Endbenutzer-Lizenzvertrags. Hoverwatch ist ausschließlich für die rechtmäßige, auf Einwilligung beruhende Überwachung konzipiert und wird nur dafür verkauft. Die Nutzung für heimliche oder nicht einvernehmliche Überwachung stellt einen schwerwiegenden Verstoß gegen diese Richtlinie dar und kann eine Straftat sein.

Erlaubte Nutzungen

Sie dürfen Hoverwatch nur auf einem Gerät verwenden, das Sie besitzen oder zu dessen Überwachung Sie gesetzlich berechtigt sind, und ausschließlich für:

  • Elterliche Überwachung Ihrer eigenen minderjährigen Kinder, um sie online zu schützen.
  • Mitarbeiterüberwachung auf unternehmenseigenen Geräten, sofern die Mitarbeiter darüber informiert wurden, dass das Gerät im Rahmen einer schriftlichen Überwachungsrichtlinie und im Einklang mit dem geltenden Recht überwacht wird.
  • Überwachung oder Ortung eines Geräts, das Sie persönlich besitzen.

In allen Fällen verlangen wir von Ihnen, den Gerätenutzer darüber zu informieren, dass die Überwachung aktiv ist, sofern das Gesetz dies vorschreibt; wir empfehlen jedoch dringend, dies in jedem Fall zu tun.

Verbotene Nutzungen

Sie dürfen Hoverwatch nicht verwenden, um:

  • einen Ehepartner, Partner, Ex-Partner oder eine andere erwachsene Person ohne deren Kenntnis und Einwilligung zu überwachen.
  • eine Person zu verfolgen (Stalking), zu orten, zu belästigen, zu bedrohen, einzuschüchtern oder ihr zu schaden oder häuslichen Missbrauch zu erleichtern.
  • die Software auf einem Gerät zu installieren oder zu nutzen, das Sie nicht besitzen und zu dessen Überwachung Sie nicht berechtigt sind.
  • Kommunikation abzufangen oder auf Daten zuzugreifen unter Verstoß gegen Gesetze zum Abhören, zur elektronischen Kommunikation, zum Computerbetrug, gegen Anti-Stalking-, Datenschutz- oder Arbeitsgesetze.
  • Mitarbeiter auf ihren privaten Geräten (BYOD) zu überwachen oder in Rechtsordnungen bzw. auf Weisen, die nach dem örtlichen Arbeits- und Datenschutzrecht nicht zulässig sind.
  • die Anmeldedaten, Finanzdaten oder privaten Informationen einer anderen Person zu erfassen, zu speichern oder für rechtswidrige Zwecke zu missbrauchen.
  • die Software weiterzuverkaufen, weiterzuverbreiten oder unterzulizenzieren oder einen Hinweis bzw. eine Schutzvorkehrung zu entfernen oder zu umgehen.

Keine Toleranz gegenüber Stalkerware

Hoverwatch ist keine „Stalkerware“. Das Bewerben oder Verwenden von Überwachungssoftware, um einen Erwachsenen heimlich und ohne Einwilligung zu überwachen, ist in vielen Rechtsordnungen illegal und hier strengstens untersagt. Wir kooperieren mit rechtmäßigen Anfragen von Behörden, die einen solchen Missbrauch untersuchen.

Ihre Verantwortung und Durchsetzung

Sie sind allein dafür verantwortlich, sicherzustellen, dass Ihre Nutzung von Hoverwatch allen für Sie geltenden Gesetzen entspricht; die Überwachungsgesetze unterscheiden sich je nach Land, Bundesstaat und Region, und im Zweifelsfall sollten Sie einen qualifizierten Rechtsanwalt konsultieren. Wir können Konten bei jedem Verstoß gegen diese Richtlinie mit oder ohne vorherige Ankündigung aussetzen oder kündigen sowie Lizenzen widerrufen. Nichts in dieser Richtlinie begründet eine Verpflichtung für Hoverwatch, zu überwachen, wie Kunden die Software nutzen; wir behalten uns jedoch das Recht vor, bei Verstößen, die uns bekannt werden, einzuschreiten.

Missbrauch melden

Wenn Sie glauben, dass Hoverwatch gegen Sie oder eine andere Person missbräuchlich eingesetzt wird, kontaktieren Sie uns bitte unter https://support.hoverwatch.com. Wenn Sie sich in unmittelbarer Gefahr befinden, wenden Sie sich an Ihren örtlichen Notdienst.